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Geburt im Ausland beurkunden lassen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die im Ausland geborene Person
- ihren Wohnsitz hat oder
- ihren Wohnsitz zuletzt hatte oder
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat
Kann die Zuständigkeit nicht über diese Punkte ermittelt werden, so beurkundet das Standesamt I in Berlin.