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Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
An wen muss ich mich wenden?
An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Für die anschließende Entgegennahme der Erklärungen über die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.