Mann auf Parkbank mit Zeitung in der Hand

Bewohnerparkplätze während des Erbacher Wiesenmarktes  


Bewohner aus diesen Straßen, inklusive der Oberen Marktstraße, die über keine eigenen Parkplätze verfügen, können unter Vorlage des Personalausweises einen Antrag zur Nutzung dieser ausgewiesenen Parkflächen stellen. Da es sich aber nur um eine eingeschränkte Anzahl von Parkplätzen handelt, besteht auch bei Erteilung eines Parkausweises kein Rechtsanspruch auf einen freien Parkplatz.

Die Anträge können ab 24. Juni 2024 unter persönlicher Vorsprache bis spätestens 19.07. bei der Straßenverkehrsbehörde Erbach, Vereinshaus Erbach (Jahnstraße 31), gestellt werden.