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Die winterlichen Herausforderungen der Müllabfuhr
So kann es schon mal vorkommen, dass eine Sammlung durch Wetterkapriolen nicht plangemäß durchführbar ist oder Tonnen nicht vollständig geleert werden, weil Inhalte festgefroren sind. Solche Probleme lassen sich zwar nicht grundsätzlich vermeiden. Es gibt aber Regelungen und Vorkehrungen, deren Beachtung mögliche Ärgernisse klein hält.
Müllbehälter ordnungsgemäß bereitstellen
Für eine ordnungsgemäße Bereitstellung der Mülltonnen ist der Bürger verantwortlich. Dazu gehört ein zugänglicher und sicherer Aufstellort, was bei winterlichen Straßenverhältnissen Ausweichplätze in größerer Entfernung zum Grundstück erfordern kann. Praktisch bedeutsamer ist das Problem nicht vollständig geleerter Tonnen. Auch hier liegt die Sorgfaltspflicht beim Bürger. Ein Anspruch auf Nachbesserung gegenüber dem Abfuhrunternehmen besteht folglich nicht.
Biotonnen mit Bedacht füllen und vor Frost schützen
Deshalb ist es wichtig, vor allem die Biotonnen mit Bedacht zu füllen und gegen Frost zu schützen:
- Vermeiden Sie Staunässe, indem Sie den Bioabfall verstärkt in Papier einwickeln
- Lockern Sie festgefrorenen Inhalt ggf. mit einem Stab o.ä.
- Stellen Sie die Tonne möglichst zeitnah zur Abfuhr (ab 6 Uhr am Abfuhrtag) bereit
Diese Maßnahmen helfen durchaus wirkungsvoll. Im Übrigen aber sind solche durch „höhere Gewalt“ verursachte Probleme leider nicht immer lösbar. Im Einzelfall nimmt das beauftragte Abfuhrunternehmen Mehrabfall in Beistellgefäßen bei der nächsten turnusgemäßen Biomüllabfuhr kulanzhalber mit. Das kann aber nicht generell zugesagt werden, sondern ist von den jeweiligen Gegebenheiten (Witterung, Personal- und Tourenplanung) abhängig. Gleiches gilt für Nachfahrten, die auf wenige und entsprechend begründete Einzelfälle beschränkt bleiben müssen, weil dies im größeren Stil weder logistisch leistbar noch finanziell vertretbar wäre.
Witterungsbedingte Abfuhrausfälle werden nachgeholt
Anders verhält es sich, wenn die Müllabfuhr witterungsbedingt nicht stattfinden kann oder abgebrochen werden muss. Für solche Fälle wurde im Zuge der Neuvergabe der Sammlungsleistungen Klarheit dahingehend geschaffen, dass die jeweilige Sammlung unverzüglich nachgeholt wird, sobald es die Straßenverhältnisse wieder zulassen. Dies bedeutet zusätzliche Verlässlichkeit gerade in Regionen, die von Wintereinbrüchen öfter und stärker betroffen sind.
Weitere Informationen |
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MZVO-Abfallberatung: Abfall-Infos: | 06063/9319-21 |